R-Besoldung in Thüringen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 in zwei Entscheidungen (Az: 2 BvL 4/18; 2 BvL 6/17) die Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung näher bestimmt und erstmals die Kriterien dargelegt, wie der nötige Abstand der verfügbaren Netto-Besoldung zur Grundsicherung zu errechnen ist. Legt man diese Kriterien auch an die Besoldung in Thüringen an, erweist sich diese mit hoher Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig, da die aktuelle Besoldung die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung deutlich unterschreitet.

Im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags (E-129/19) soll das Thüringer Finanzministerium dies den Abgeordneten gegenüber bestätigt haben, und zwar auch für die Vergangenheit. Nunmehr wurde am 22.10.21 das Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation vom Thüringer Landtag beschlossen, mit dem vor allem die Familienzuschläge von Beamten erhöht werden sollen.

Der Landesvorstand des TRB hatte bereits am 04.12.20 seinen Mitgliedern einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt, um der verfassungswidrigen Besoldung in den vergangenen Jahren zu widersprechen. Mit einer gemeinsamen Pressemeldung hatten der tbb und der TRB der Forderung am 08.03.21 Nachdruck verliehen. Der vorgelegten Gesetzesentwurf sei allerdings „für viele ein Schlag ins Gesicht“, sagte Verbandsvize Nicole Siebert gegenüber der Thüringer Allgemeinen (Thüringer Allgemeine vom 06.05.21).

Der TRB unterstützt seine Mitglieder nunmehr erneut, auch für das Jahr 2021 gegen die Besoldung Widerspruch einzulegen. Sofer in den nächsten Wochen Widerspruchsbescheide eingehen, bleibt unseren Mitgliedern keine andere Wahl, als sich der Musterklage des Thüringer Beamtenbundes anzuschließen.
(https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/klage-erheben-rechte-sichern/)