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Fortschreibung der Basiszahlen zur Personalbedarfsbemessung für die Ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften
Auch in Thüringen nahmen Justizbehörden an der Fortschreibung des Personalbedarfsberechnungssystems (PEBB§Y 2014) teil. Indes ergeben sich bei genauer Betrachtung erhebliche Zweifel an der Validität der dem System zugrunde liegenden Daten. Der Thüringer Richterbund hat dies im Interesse einer gerechteren Bemessung der Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen dem Justizminister mitgeteilt (Schreiben vom 02.12.15). Mit der Antwort des Ministers vom 02.03.16, dass PEBB§Y lediglich eine Planungsgrundlage für das Land sei und keinen Einfluss auf die richterliche Geschäftsverteilung der Gerichtspräsidien habe, gab sich der TRB nicht zufrieden und übermittelte dem Justizminister eine Gegendarstellung (Schreiben vom 25.04.16).