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Stellungnahme des Thüringer Richterbundes zum Entwurf des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes (siehe Dokumente)
Die Thüringer Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eines Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes verfasst, der dem Bürokratieabbau dienen soll. Im Zuge dessen sollen u.a. aus dem Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz die §§ 15a und 102 gestrichen werden. Der Thüringer Richterbund spricht sich nachdrücklich gegen die Streichung dieser Paragraphen aus und fordert die Thüringer Landesregierung auf, die in diesen Paragraphen genannten Themen abzuarbeiten, nämlich:
- eine mittel- und langfristige Personalplanung aufzustellen, insbesondere ein seit Jahren gefordertes Personalentwicklungskonzept zu erstellen,
- sich Gedanken über verbesserte rechtliche Regelungen zu der Besetzung des Richterwahlausschusses zu machen,
- die Mitbestimmungsregelungen zu verbessern, insbesondere dem Beteiligungsniveau nach dem Thüringer Personalvertretungsgesetz anzugleichen und
- das Beurteilungswesen zu reformieren mit dem Ziel der Verbesserung der Objektivität dienstlicher Beurteilungen.
Dr. Udo Tietjen
Vorsitzender Richter am Landgericht