Der Thüringer Richterbund kritisiert, dass er bislang nicht formell am Gesetzgebungsverfahren zu einem Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung und des Thüringer Ministeriums der Finanzen zu einem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 beteiligt wurde und bittet die Justizministerin um ein persönliches Gespräch.
Zum Anliegen des Thüringer Richterbundes gehört nicht nur die Umsetzung einer amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch die Forderung nach Einstellung einer ausreichenden Anzahl an gut qualifizierten Nachwuchsjuristen, um die bevorstehende Pensionierungswelle in der Thüringer Justiz bewältigen zu können. Abgesehen von Idealisten werden gut qualifizierte Nachwuchsjuristen nur durch eine gute Besoldung zu gewinnen sein. Der Thüringer Richterbund ist sich bewusst, dass der Freistaat Thüringen Nachwuchsjuristen keine Besoldung zahlen kann, die insbesondere von den großen Anwaltskanzleien bezahlt werden. Dass dort jedoch mehr als das Doppelte dessen gezahlt wird, was ein Berufsanfänger in der Justiz verdient, ist aber einfach eine zu große Differenz, um genügend gut qualifizierte Nachwuchsjuristen für die Justiz gewinnen zu können – zumal durch die vergleichbare Altersstruktur in der Justiz der übrigen ostdeutschen Bundesländer auch insoweit eine Konkurrenzsituation entstehen wird. Aus Sicht des Thüringer Richterbundes ist es ein nicht hinnehmbarer Zustand, wenn auf dem Richterstuhl weniger gut qualifizierte Richterinnen und Richter sitzen werden als auf dem Stuhl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Auch dies wird das Vertrauen in das Funktionieren des Rechtsstaats nachhaltig erschüttern.
