Ab dem nächsten Jahr wird das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft treten. Damit werden auch zeitintensive Mehrbelastungen für Richter und Rechtspfleger einhergehen.
Der TRB hat das Justizministerium mit Schreiben vom 09.11.22 gebeten, für eine Aufstockung des Personals Sorge zu tragen.