Der Thüringer Richterbund fordert schnelle Besoldungsanpassung

Der Thüringer Richterbund appelliert mit Nachdruck an alle Fraktionen im Thüringer Landtag, die längst überfällige Anpassung der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ohne weitere Verzögerung gesetzgeberisch zum Abschluss zu bringen.

Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 bis 2028 liegt vor. Er sieht insbesondere die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 sowie die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation vor.

Während die Tarifbeschäftigten ihre vereinbarten finanziellen Verbesserungen erhalten, ist die Übertragung auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Thüringen noch immer nicht gesetzlich vollzogen. Der weitere parlamentarische Zeitplan, insbesondere die verschobene Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss, lässt sogar befürchten, dass sich die Entscheidung bis weit in den Herbst hineinzieht. Die Herstellung einer amts- angemessenen Alimentation stellt keine rein politische Ermessensentscheidung dar; der Gesetzgeber ist vielmehr an die im Tarifvertrag verankerten und verfassungsrechtlich aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Vorgaben gebunden.

Richter und Staatsanwälte leisten täglich eine unverzichtbare Arbeit für unseren Rechtsstaat. Sie tragen eine hohe fachliche und persönliche Verantwortung, entscheiden über Freiheit, Eigentum sowie existenzielle Interessen von Menschen und Unternehmen. Sie gewährleisten die Funktionsfähigkeit einer unverzichtbaren dritten Gewalt.

Wer hierfür weiterhin höchste Professionalität und Einsatzbereitschaft erwartet, muss zugleich zeigen, dass dies angemessen und zeitnah honoriert wird. Insoweit ist die zügige Umsetzung der amtsangemessenen Besoldung auch eine Frage von Wertschätzung der unter stets zunehmender Belastung geleisteten Arbeit. Die nunmehr über mehrere Monate ausbleibende Umsetzung einer vereinbarten tariflichen Einigung und das Zuwarten auf verfassungsrechtlich gebotene Nachzahlungen vermitteln leider zunehmend einen anderen Eindruck.

Die Bediensteten dürfen auch bei kurzfristig oder vorübergehend eingetretenen politischen Ereignissen nicht zum Spielball langwieriger parlamentarischer und administrativer Verfahren werden.

Der Thüringer Richterbund erwartet deshalb, dass der Landtag nunmehr seiner besonderen Verantwortung gerecht wird.

Im Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Freistaat Thüringen dringend auf die Gewinnung qualifizierter Juristinnen und Juristen für den Justizdienst angewiesen ist und hierbei in intensivem Wettbewerb mit anderen Bundesländern bzw. Kanzleien und Unternehmen steht. Auch insoweit gebietet sich die schnellstmögliche Umsetzung durch den Besoldungs- Gesetzgeber.

Der Thüringer Richterbund fordert alle Fraktionen im Thüringer Landtag daher auf:

1. die Übertragung des Tarifergebnisses 2026 zeit- und wirkungsgleich auf Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu beschließen;

2. die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Besoldung rückwirkend und vollständig gesetzlich abzusichern;

3. im parlamentarischen Verfahren alles daran zu setzen, dass es zu keiner weiteren vermeidbaren Verzögerung kommt,

damit schnellstmöglich alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine zeitnahe Auszahlung durch die zuständigen Behörden geschaffen werden können.