Der TRB begrüßt die geplanten Besoldungserhöhungen im Gesetzesentwurf zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028, hält sie jedoch für unzureichend. Sie sind zwingend notwendig, aber nur ein erster kleiner Schritt.
Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die geplanten Regelungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation gerecht werden. Der TRB fordert weiterhin einen echten Systemwechsel statt permanenter Reparaturmaßnahmen. Richter und Staatsanwälte haben Anspruch auf eine Besoldung, die sich an objektiven Maßstäben orientiert und ihrer Verantwortung sowie der Bedeutung ihres Amtes umfassend gerecht wird. Dies kann nur durch eine deutliche Anhebung der Besoldung und einer Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung zu gewährleisten sein.
Besonders kritisch bewertet der TRB, dass der Freistaat Thüringen nunmehr versucht, seine Alimentationspflicht über nicht ruhegehaltsfähige Zulagen und Einmalzahlungen zu erfüllen. Das ist keine nachhaltige Besoldungspolitik, sondern Flickwerk auf Kosten der Beschäftigten und Versorgungsempfänger. Hinzu kommt, dass die Übertragung der Tarifergebnisse faktisch gegengerechnet und dadurch mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur ausreichenden Besoldung verwässert wird. Mit aller Deutlichkeit lehnt der TRB die Absicht ab, Besoldungserhöhungen mit Verschlechterungen an anderer Stelle zu verknüpfen. Die geplante Streichung des AZV-Tages, die Anhebung der Antragsaltersgrenzen sowie Einschränkungen bei der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung sind ein falsches Signal an eine ohnehin stark belastete Justiz. Eine verfassungsgemäße Besoldung ist keine Verhandlungsmasse und keine freiwillige Leistung des Dienstherrn, sondern dessen verfassungsrechtliche Pflicht.
Positiv bewertet der TRB die geplante gesonderte finanzielle Abgeltung von Bereitschaftsdiensten für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Allerdings bleibt auch diese vorgesehene Regelung insbesondere im Hinblick auf die grundsätzliche rechtliche Einordnung hinter den Erwartungen zurück.
Begrüßt werden zudem die geplante Möglichkeit eines erweiterten Hinzuverdienstes im Ruhestand und das Fahrradleasing.
Der TRB kündigt an, das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch zu begleiten.
