Berlin. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Reformvorschlag für das ministerielle Einzelfall-Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Damit soll das Weisungsrecht aber nicht abgeschafft werden, es sollen lediglich die bestehenden Kriterien normiert werden, nach denen Minister Weisungen erteilen dürfen. Zudem sieht der Entwurf eine Pflicht zur schriftlichen Dokumentation der Weisungen vor.
Der Vorschlag des BMJ überzeugt den Deutschen Richterbund (DRB) nicht. Die Pläne des Bundesjustizministers für mehr Transparenz bei politischen Weisungen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren blieben „weit hinter dem Notwendigen zurück“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn gegenüber den Medien.
Der Vorschlag, dass Weisungen künftig nur noch schriftlich ergehen dürfen, falle auch hinter die Reform-Zusage des Ampel-Koalitionsvertrags zurück, so Rebehn. Auch räume der Gesetzentwurf nicht die Bedenken der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofes aus, die „deutsche Staatsanwälte wegen ihrer Weisungsabhängigkeit nicht als unabhängige Justizbehörde anerkennen“. Rebehn forderte die Justizminister auf, ihre „aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Durchgriffsrechte“ endlich aufzugeben: „Allein der böse Anschein, dass Minister Strafverfahren aus dem Hintergrund politisch steuern könnten, erschüttert das Vertrauen in eine objektive und nur den Gesetzen verpflichtete Strafverfolgung.“
Deutlich zielführender als Buschmanns Vorschlag sei ein Reformmodell aus Nordrhein-Westfalen, wonach entsprechende Weisungen auf Fälle fehlerhafter Rechtsanwendung beschränkt werden sollen. Damit würde etwaigen Durchgriffsversuchen auf die zuständigen Staatsanwälte und allen Spekulationen darüber von vornherein der Boden entzogen werden. Die Justizminister von Bund und Ländern sollten sich zumindest auf das NRW-Modell einigen, um einen gewissen Fortschritt zu erreichen. Das sei auch eine Frage der viel diskutierten besseren Resilienz des Rechtsstaates.