Forschungsvorhaben evaluiert

Berlin. Das Forschungsvorhaben „Evaluierung der FGG-Reform“ ist im Februar abgeschlossen und der Bericht im Ministerium für Justiz überreicht worden. Mit dem Forschungsvorhaben wurde nach Angaben des BMJV die am 1. September 2009 in Kraft getretene Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform) evaluiert.

 

Das Vorhaben wurde durch einen vom Bundesministerium der Justiz berufenen Beirat unterstützt, dem Wissenschaftler, Vertreter der Verbände und der Landesjustizverwaltungen sowie des Bundesgerichtshofs angehört haben. Für den Deutschen Richterbund hat der stellvertretende Vorsitzende, Joachim Lüblinghoff, an dem Projekt teilgenommen.

Ob die vom Gesetzgeber mit der Reform verfolgten Ziele nach einer mehrjährigen Praxisphase tatsächlich erreicht worden sind, ist in einer zwei Jahre dauernden rechtstatsächlichen Studie untersucht worden. Im Mittelpunkt der Forschung stand das mit der Reform neu geschaffene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

„In dem nunmehr vorliegenden Abschlussbericht wird dokumentiert: Die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele einer der größten und umfangreichsten verfahrensrechtlichen Reformen der letzten Jahrzehnte im Bundesrecht wurden erreicht“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Die Kurzfassung des Berichts „Evaluierung der FGG-Reform“ steht online.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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