Flaschenhals Strafjustiz

Die schwarz-rote Koalition beabsichtigt, den „Pakt für den Rechtsstaat“ neu aufzusetzen. Die Justiz soll auf diesem Weg digitaler werden und mehr Personal bekommen. Die Bundesländer erhalten dafür rund eine halbe Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren.

Der Deutsche Richterbund begrüßt die Ankündigung für eine neue Vereinbarung für mehr Personal und fordert eine rasche Umsetzung, um insbesondere die chronisch unterbesetzte Strafjustiz personell weiter zu verstärken. Er appelliert mit allem Nachdruck an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, den Rechtsstaatspakt umgehend mit dem Bund zu vereinbaren.

Zuletzt hat auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit Hinweis auf offene Verfahren und aufgehobene Haftbefehle – wo dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil die Verfahren zu lange gedauert haben – auf dem 24. Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar eine rasche Neuauflage des Rechtsstaatspakts angemahnt. Sie wolle kein Geheimnis daraus machen, so Hubig, dass es „einige wenige Bundesländer gibt, die an der obersten Spitze Zweifel haben, ob sie dieses Angebot annehmen sollen“. Für die Bundesjustizministerin ist aber „völlig klar, dass wir die Justiz besser ausstatten müssen, damit sie ihre Arbeit tun kann“.

Bundesweit fehlen rund 2000 Staatsanwälte und Strafrichter, weshalb Strafverfahren immer länger dauern und überlastete Ermittler immer öfter Fälle einstellen müssen. Die Staatsanwaltschaften schieben mehr als eine Million unerledigte Akten vor sich her, die Strafjustiz wird mehr und mehr zum Flaschenhals bei der Kriminalitätsbekämpfung. Diese Personallücken gilt es rasch zu schließen, zumal auch Tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften fehlen. Eine funktionierende Justiz sei nicht nur ein nice to have. Sie ist der dritte Pfeiler des demokratischen Rechtsstaats.

In der Justiz steigen die Fallzahlen ungebremst weiter und die einzelnen Verfahren werden immer aufwendiger, weil die Regelungsdichte der Strafgesetze seit vielen Jahren zunimmt. Die Probleme dulden keinen Aufschub, ohne eine schlagkräftige Strafverfolgung wird auch die im Koalitionsvertrag ausgerufene Sicherheitsoffensive scheitern. Neue Ermittlungsbefugnisse und schärfere Gesetze bewirken wenig, solange Personallücken eine effektive Strafverfolgung ausbremsen. Der Schlüssel liegt in einer besseren Rechtsdurchsetzung und in einem effektiveren Vollzug der Gesetze.

Daneben sollte die Koalition rasch die vereinbarte Speicherpflicht für IP-Adressen zur Verfolgung schwerer Straftaten auf den Weg bringen. Der Europäische Gerichtshof hat längst eine europarechtskonforme Lösung dafür aufgezeigt. Bei Straftaten wie sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die im Netz verbreitet werden, ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren. Auch andere Ermittlungsrechte will die Koalition mit guten Gründen anpassen, um die Staatsanwaltschaften rechtlich auf die Höhe ihrer Aufgaben zu bringen.

Für die Ziviljustiz braucht es zudem einen echten Digitalisierungsschub, den die große Koalition jetzt mit einer Fortschreibung der Digitalinitiative der Ampel bis ins Jahr 2029 auslösen will. Neben 240 Millionen Euro für zusätzliches Personal will die Bundesregierung den Ländern 210 Millionen Euro für die weitere Digitalisierung der Justiz zur Verfügung stellen.

 

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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