Auf halbem Weg zum Ziel

Zwei Jahre nach dem Abschluss des Rechtsstaatspakts fällt die Zwischenbilanz aus Sicht der Justizpraxis durchwachsen aus.

Zwar häufen sich die Erfolgsmeldungen der Bundesländer über Neueinstellungen; sie schlagen sich in der Arbeitsbelastung und den Verfahrenslaufzeiten vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften aber noch nicht deutlich nieder.

Die Aufgaben der Justiz sind zuletzt ebenso schnell gewachsen wie die Zahl der Juristen. Das Ziel des Rechtsstaatspakts, die über Jahre entstandenen Personallücken in der Justiz vollständig zu schließen, ist noch nicht in Reichweite. Die Probleme der Justiz könnten sich in den nächsten Jahren sogar noch verschärfen, sollten die Bundesländer beim Personal nicht mit den neuen gesetzlichen Aufgaben Schritt halten, die der Gesetzgeber in Berlin dieser Tage mit hohem Tempo auf den Weg bringt.

Zusätzliche Aufgaben

So hat der Nationale Normenkontrollrat vorgerechnet, dass die Justiz für das anstehende Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz mehr als 250 Stellen für Richter und Staatsanwälte benötigt. Um die Koalitionspläne für eine erweiterte Strafbarkeit der Geldwäsche umzusetzen, braucht es zudem bundesweit 100 neue Stellen allein bei der Staatsanwaltschaft.

Ferner will die Regierung den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie durch Strafverschärfungen und eine erweiterte Strafverfolgung intensivieren. Auch das wird in der Praxis nur etwas bewirken können, wenn die Länder für die Deliktsbereiche einige Hundert spezialisierte Strafrichter und Staatsanwälte bereitstellen. Setzt die Koalition auch das angekündigte Gesetz gegen Unternehmenskriminalität 2021 noch um, reden wir in der Summe über annähernd 1000 Justizjuristen, die es in den nächsten Jahren zusätzlich bräuchte.

Bund-Länder-Pakt greift zu kurz

Vor diesem Hintergrund ist absehbar, dass der Bund-Länder-Pakt, der für die Justiz insgesamt 2000 neue Stellen für den Zeitraum 2017 bis 2021 garantiert, zu kurz greift. Es braucht eine Anschlussvereinbarung, die den begonnenen Personalzuwachs bis 2025 verstetigt und die Digitalisierung der Justiz weiter forciert. Bei der Netzinfrastruktur, der IT-Ausstattung und der Möglichkeit für Online-Verhandlungen besteht Aufholbedarf. Der Modernisierungsstau ist in vielen Gerichten ähnlich lang wie in den Schulen, wo der Bund die Länder deshalb mit einem Digitalpakt ebenfalls stark unterstützt.

Ein Beitrag von Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, für die Mittelbayerische Zeitung.

Ansprechpartner

Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
Telefon030 / 206125-12 Fax 030/ 206125-25 E-Mail schroeter@drb.de