StPO-Änderungen sollen Justiz in der Corona-Krise helfen

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt eine vom Bundestag mit dem Corona-Maßnahmenpaket auf den Weg gebrachte Änderung für Strafprozesse, damit die Strafjustiz in der derzeitigen Ausnahmesituation handlungsfähig bleibt. Die vorgesehene StPO-Änderung ermöglicht eine Verlängerung der Unterbrechung von Hauptverhandlungen, wenn diese zum Schutz vor Infektionen während der Corona-Krise vorübergehend nicht fortgeführt werden können. Die nun beschlossene Gesetzesänderung hatte der Richterbund bereits frühzeitig angeregt. In der aktuell schwierigen Situation brauche es eine größere Flexibilität für die Strafgerichte, betonte der DRB.

Die StPO-Änderungen sind Teil des Corona-Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um die Folgen der Krise abzufedern. Der Gesetzgeber schafft einen neuen Hemmungstatbestand für die Unterbrechungsfrist einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung, der auf ein Jahr befristet ist. Die Neuregelung soll es Gerichten erlauben, die Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen, wenn sie aufgrund von Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus nicht durchgeführt werden kann. Wichtig sei, dass alle Sonderregeln anlässlich der Corona-Krise befristet seien, damit sichergestellt werde, dass Ausnahmevorschriften nicht schleichend zur Normalität würden, betonte der DRB. Die von der Verfassung gebotene Verhältnismäßigkeit müsse bei allen Maßnahmen auch in Krisenzeiten der Kompass politischen Handelns sein.

Ansprechpartner

Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
Telefon030 / 206125-12 Fax 030/ 206125-25 E-Mail schroeter@drb.de