EU-Arbeitsprogramm für 2019 sieht E-Evidence-Paket vor

Straßburg /Brüssel. Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für nächstes Jahr vorgestellt.

Im Bereich Justiz plant sie für das erste Quartal 2019 eine Initiative zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips. Zudem will sie sich 2019 für die Erweiterung des Aufgabenfeldes der Europäischen Staatsanwaltschaft in Sachen Terrorismus-Bekämpfung stark machen und die Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher vorantreiben. Auch das E-Evidence-Paket will sie zum Abschluss bringen. Eine Einigung im Rat darüber ist bereits bis Ende des Jahres geplant.

Verhandlungen zum E-Evidence-Paket gehen zügig voran

Die Abfrage von Echtzeitdaten wird nicht Teil der Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen sein. Nach dem derzeitigen Vorschlag sollen elektronisch gespeicherte Daten von Justizbehörden über EU-Grenzen hinweg von Dienstleistern abgefragt werden können, um den Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie E-Mails, SMS oder Nachrichten in Apps zu erhalten. Die Provider sind dann angewiesen, innerhalb von zehn Tagen und in Notfällen binnen sechs Stunden zu antworten. Gleichzeitig können sie verpflichtet werden, die elektronischen Beweismittel so lange aufzubewahren, bis Zugang gewährt wurde. Auch Dienste mit Sitz in einem Drittland, die in der EU tätig sind, sollen aufgefordert werden, einen rechtlichen Vertreter innerhalb der Union zu benennen.

Positionierung des Deutschen Richterbundes

Der Deutsche Richterbund (DRB) ist für europaweite Sicherung elektronischer Beweise. Er lehnt allerdings die grenzüberschreitende Erhebung von Inhaltsdaten bei Providern ohne Einschaltung staatlicher Stellen im Vollstreckungsmitgliedstaat ab. Die hierfür notwendige Rechtsharmonisierung in den Mitgliedstaaten ist aus Sicht des DRB bislang nicht ausreichend.

Ansprechpartner

Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
Telefon030 / 206125-12 Fax 030/ 206125-25 E-Mail schroeter@drb.de