Bundesanwaltschaft lässt eigene Vergangenheit erforschen

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat eine Forschungsstudie zu ihrer Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird die Studie von den Rechtswissenschaftlern um Professor Dr. Christoph Safferling vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Historiker Professor Dr. Friedrich Kießling vom Lehrstuhl für Neue und Neueste Geschichte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

 

Gemeinsam werden die Wissenschaftler die Anfänge der Bundesanwaltschaft nach dem 2. Weltkrieg bis zum Ende der Amtszeit von Generalbundesanwalt Ludwig Martin im Jahr 1974 erforschen, hieß es in Karlsruhe. Sie sollen unter anderem klären, wie die Bundesanwaltschaft mit den aus der Nazi-Zeit resultierenden persönlichen und politischen Belastungen umgegangen ist. Der Abschluss des Forschungsprojekts ist für Anfang 2020 geplant.