
Der Freistaat Thüringen beabsichtigt, die Bezüge für Richter und Staatsanwälte ab dem Monat Oktober 2013 um 2,45 % und ab dem Monat August 2014 nochmals um 2,75 % zu erhöhen. Jeweils 0,2 % werden der Versorgungsrücklage nach § 64 Abs.3 Satz 1 Thüringer Besoldungsgesetz zugeführt.
Der Entwurf des neuen Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz liegt nunmehr als Entwurf nach dem Ersten Kabinettsdurchgang vor. Der vielfach kritisierte Stichentscheid ist leider immer noch nicht zugunsten einer Beteiligung des Richterwahlauschusses abgeschafft worden. Den Entwurfswortlaut, die Entwurfsbegründung und die Stellungnahme des Thüringer Richterbundes können Sie in den verlinkten Dokumenten nachlesen. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens liegen am 03.05.2013 keine neuen Erkenntnisse vor.
Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Beteiligungsrechte der Thüringer Richter- und Staatsanwälte enttäuscht. Auch der neue Entwurf enthält den Stichentscheid des Ministers gegen das Votum des Präsidialrats. Den Wortlaut finden Sie hier.
Hiergegen wendet sich der Thüringer Richterbund in seiner Stellungnahme vom 25.11.2012.