
In seiner Stellungnahme vom 21.November 2007 ( Nr.10/2007) hat sich der Beirat der Europäischen Richter für den Justizverwaltungsrat als besonderes Staatsorgan ausgesprochen um die Unabhängigkeit des Rechtssystemes und jeden Richters zu schützen.
Die Stellungnahme können Sie hier nachlesen
Mit Beschluss der Bundesvertreterversammlung vom 27.04.2007 hat sich der Deutsche Richterbund zum Grundsatz der Selbstverwaltung der Justiz als europäisches Strukturmodell im Unterschied zum bundesdeutschen Justizaufbau der Gewaltenverschränkung bekannt. Die Erreichung des Ziels der Selbstverwaltung ist ein Kernanliegen auch des Thüringer Richterbundes, da nur die organisatorische Selbstverwaltung die Stellung der Justiz im Staatsaufbau als unabhängige Dritte Gewalt dauerhaft sichert.
Das Zwei-Säulen Modell des Deutschen Richterbundes zur richterlichen Selbstverwaltung finden Sie hier
Hier können Sie die Eckpunkte des Modells für die Autonomie der Hamburger Justiz vorgelegt vom Präses der Justizbehörde Dr.Till Steffen im Mai 2009 nachlesen